ahv-ostschweiz.ch

Ostschweizerische Ausgleichskasse
für Handel und Industrie

Wir bieten unseren Kunden und Geschäftspartnern im Bereich der 1. Säule die bestmögliche Qualität. Eine solide Partnerschaft basiert auf Vertrauen. Das ist seit vielen Jahren unsere Kernaufgabe.

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Kontakt

Ostschweizerische Ausgleichskasse
für Handel und Industrie
Geltenwilenstrasse 16
Postfach 
9001 St. Gallen

Telefon    +41 71 282 35 35
info@ahv-ostschweiz.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag,
08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr

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News

12.12.2022 - Änderungen 2023
Änderungen ab 01.01.2023 (Stand 08.12.2022)

12.12.2022 - Zulagenhöhe 2023
Übersicht Ansätze aller Kantone (Stand 08.12.2022)

12.12.2022 - Merkblätter 2023
Übersicht überarbeitete oder neu herausgegebene Merkblätter per 01.01.2023

12.12.2022 - Abrechnungsrichtlinien 2023
Abrechnungsrichtlinien ab 01.01.2023

22.11.2022 – Verlängerung Sonderregelung
Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice

17.10.2022 – Übersicht Beträge 2023
Übersicht Beträge per 01.01.2023

17.10.2022 – Anpassungen ALV und EO
Anpassungen der ALV und EO per 01.01.2023

Die privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse

Als privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse sind wir spezialisiert auf die Durchführung der 1. Säule. Wir wurden vor über 70 Jahren von zwei branchenübergreifenden und in der Ostschweiz breit abgestützten Wirtschaftsverbänden (Industrie- und Handelskammern St. Gallen-Appenzell und Thurgau) gegründet.

IV

Invalidenversicherung

Aufgabe der schweizerischen Invalidenversicherung (IV) ist es, gesundheitlich behinderten Menschen einerseits durch finanzielle Unterstützung die Existenz zu sichern und andererseits durch Integrationsmassnahmen die berufliche Eingliederung oder Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.

EO

Erwerbsersatzordnung

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Dienst leisten in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivieldienst oder die an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnehmen. Im weiteren regelt sie die Mutterschafts-, Vaterschafts-, die Betreuungs- sowie die Adoptionsentschädigung.

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter sowie bei einem Todesfall für die Hinterlassenen decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

FAK

Familienausgleichskasse

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen.