ALPS - Entsendung Arbeitnehmer / Selbständigerwerbende
Im Rahmen der Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 ist seit 01.01.2018 von sämtlichen Ausgleichskassen ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) zu verwenden. Das heisst, die Kommunikation für die Belange der Versicherungsunterstellung (insbesondere Gesuche um Entsendung, Arbeitgeberweiterführungsversicherung, Meldungen von Mehrfachtätigkeiten) der Arbeitgebenden mit den Ausgleichskassen bzw. mit dem BSV (je nach Zuständigkeit) erfolgt über dieses elektronische Informationssystem.
Dies betrifft insbesondere:
- Einreichen eines Antrags auf Entsendung (kurzfristige, langfristige oder Entsendungsverlängerung) in einen Staat der EU, der EFTA oder in einen Staat, mit welchem die Schweiz ein bilaterales Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat.
- Mitteilung über die vorzeitige Beendung einer Entsendung
- Anmeldung einer Mehrfachtätigkeit in der EU/EFTA mit Unterstellung in der Schweiz
- Meldung von Telearbeit ab 25% bis 50%
- Meldung von Familienangehörigen, die Entsandte begleiten, an die Ausgleichskasse
- Anmeldung zur Weiterführung der AHV bei Tätigkeiten in Nichtvertragsstaaten
Zugang zu ALPS erhalten Sie entweder über unsere geschützte eBusiness-Plattform connect (unter Menüpunkt Mitarbeitende – Erwerbstätigkeit im Ausland) oder über ein neu zu registrierendes CH-Login. Bei weiteren Fragen zu ALPS bzw. vor der erstmaligen Benutzung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.