Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter sowie bei einem Todesfall für die Hinterlassenen decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.