Berechnung der paritätischen Beiträge

Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.

Ihre Angaben
Bruttolohn CHF pro Person
in Monaten (Anzahl)1
Sozialversicherungsbeiträge
  Bruttolohn % Beitrag
AHV / IV / EO 10.60
FAK-Beitrag (Muster-Beitragssatz) 1.70
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200 2.20
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten in
% des AHV/IV/EO Beitrages
%
Total Beiträge (durch Arbeitgeber abzurechnen)
Aufteilung der Beiträge
  Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag
AHV / IV / EO
Familienzulagen
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200
     
Verwaltungskosten  
Total CHF

Für Erwerbstätige, die das Referenzalter erreicht haben, kann, sofern dies die betroffene Person angemeldet hat, ein Freibetrag von monatlich CHF 1'400 oder jährlich CHF 16'800 von der Bruttolohnsumme abgezogen werden.

1Bedeutung für die Berechnung der Beträge an die Arbeitslosenversicherung.
 

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2024