Berechnung der paritätischen Beiträge
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
Für Erwerbstätige, die das Referenzalter erreicht haben, kann, sofern dies die betroffene Person angemeldet hat, ein Freibetrag von monatlich CHF 1'400 oder jährlich CHF 16'800 von der Bruttolohnsumme abgezogen werden.
1Bedeutung für die Berechnung der Beträge an die Arbeitslosenversicherung.